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Antworten zu Blitzschutz, Überspannungsschutz und DGUV Prüfung.

Hier finden Sie die Fragen, die uns Kunden am häufigsten stellen. Ist Ihre nicht dabei?
Schreiben Sie uns über das Formular weiter unten, oder fragen Sie unseren Chatbot. Er beantwortet auch fachliche Detailfragen.

Grundlagen

Was ist Blitzschutz und wie funktioniert er? Blitzschutz leitet die Energie eines Blitzeinschlags kontrolliert in die Erde, bevor sie Schäden am Gebäude oder an Personen verursachen kann. Eine Blitzschutzanlage besteht aus Fangeinrichtungen auf dem Dach, Ableitungen entlang des Gebäudes und einer Erdungsanlage im Boden. Innerhalb des Gebäudes ergänzt ein Überspannungsschutz das System, indem er elektronische Geräte vor Spannungsspitzen schützt.

Was passiert bei einem Blitzeinschlag in ein ungeschütztes Gebäude? Ein Blitzeinschlag kann Brände auslösen, das Gebäude beschädigen und elektronische Geräte zerstören. Die Spannung breitet sich über Leitungen aus und erreicht angeschlossene Anlagen, oft mit Folgekosten weit über dem eigentlichen Einschlag.

Was ist der Unterschied zwischen äußerem und innerem Blitzschutz? Der äußere Blitzschutz fängt den Blitz auf dem Dach und leitet ihn in die Erde ab. Der innere Blitzschutz schützt die Elektroinstallation und Geräte im Gebäudeinneren durch Überspannungsschutzgeräte und Potentialausgleich. Beides gehört zusammen, ist aber technisch getrennt.

Pflicht und Haftung

Welche Vorschriften gelten für Blitzschutz und elektrische Sicherheit? Für Blitzschutz die DIN EN 62305, für Überspannungsschutz die DIN VDE 0100-443 und 534, für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die DGUV Vorschrift 3. Hinzu kommen Landesbauordnungen und Anforderungen aus Gebäudeversicherungen.

Welche Konsequenzen drohen ohne Blitzschutz bei Gewerbeimmobilien? Sachschäden, Betriebsunterbrechungen, Haftungsansprüche und Versicherungskürzungen bis hin zum Leistungsausschluss. Hinzu kommen rechtliche Folgen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder von DGUV-Vorschriften.

Wer haftet, wenn eine Blitzschutzprüfung versäumt wurde? Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage, in der Regel der Eigentümer oder die mit dem Betrieb beauftragte Person, etwa der Hausverwalter oder Facility Manager. Wird eine Prüffrist versäumt und entsteht dadurch ein Schaden, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Persönliche Haftung der verantwortlichen Person ist möglich.

Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn keine aktuelle Prüfung vorliegt? Viele Gewerbeversicherungen setzen eine aktuelle, normgerechte Prüfung der Blitzschutz- und elektrischen Anlagen voraus. Fehlt sie, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Die genaue Regelung steht in der jeweiligen Versicherungspolice.

Prüfung und Fristen

Wie oft muss Blitzschutz geprüft werden? Je nach Schutzklasse der Anlage alle 1 bis 4 Jahre. Eine Sichtprüfung ist meist jährlich oder alle zwei Jahre fällig, die vollständige Prüfung in größeren Intervallen. Bei Schäden, Umbauten oder nach einem Blitzeinschlag muss zusätzlich außerplanmäßig geprüft werden.

Wer darf eine Blitzschutzanlage prüfen? Nur eine Blitzschutzfachkraft mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung. Die Prüfung muss dokumentiert und der Prüfbericht aufbewahrt werden, damit er bei Begehungen oder im Schadensfall vorgelegt werden kann.

Wie läuft eine Blitzschutzprüfung ab? Zunächst eine Sichtprüfung der gesamten Anlage von außen und innen, dann messtechnische Prüfungen an Ableitungen und Erdungsanlage. Anschließend wird ein Prüfbericht mit allen Ergebnissen und festgestellten Mängeln erstellt. Werden Mängel gefunden, können diese im Anschluss instand gesetzt werden.

Was ist eine DGUV V3 Prüfung und wann ist sie nötig? Die DGUV Vorschrift 3 regelt die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel auf ihren sicheren Zustand. Sie ist für Unternehmen Pflicht, mit Prüfintervallen je nach Art der Anlage oder des Betriebsmittels. Die Prüfung darf nur eine Elektrofachkraft oder befähigte Person durchführen.

Spezialfälle

Muss meine Photovoltaikanlage geschützt werden? Ja, in den meisten Fällen ist Überspannungsschutz bei einer PV-Anlage Pflicht (DIN VDE 0100-443 und 534). PV-Anlagen sind durch ihre exponierte Lage auf dem Dach besonders blitzgefährdet und können bei einem Einschlag erheblichen Schaden nehmen oder Folgeschäden im Haus auslösen.

Brauche ich Blitzschutz für ein Mehrfamilienhaus? Eine generelle Pflicht besteht meist nicht, kann aber durch Landesbauordnung, Bebauungsplan, Versicherung oder durch die Einstufung als Sonderbau entstehen. Unabhängig von der Pflicht ist Blitzschutz bei Mehrfamilienhäusern wegen der Haftung gegenüber Bewohnern und der Schadenhöhe oft empfehlenswert.

Kann eine bestehende Blitzschutzanlage nachgerüstet oder erweitert werden? Ja. Bestehende Anlagen lassen sich ergänzen und an neue Anforderungen anpassen, etwa nach dem Einbau einer Photovoltaikanlage oder bei Umbauten. Wir prüfen, was die Anlage zusätzlich braucht, und führen die Erweiterung selbst durch.

Über RESIS-TEC

Was macht RESIS-TEC anders als andere Anbieter? Wir prüfen und reparieren aus einer Hand. Wenn bei einer Prüfung Mängel auffallen, beseitigen wir sie ohne zweiten Dienstleister. Wir übernehmen auch Prüfberichte anderer Anbieter und setzen die darin festgestellten Mängel instand. Jeder Kunde bekommt einen festen Ansprechpartner.

Übernimmt RESIS-TEC auch Prüfberichte von anderen Anbietern? Ja. Liegt Ihnen bereits ein Prüfbericht vor, müssen Sie nicht erneut prüfen lassen. Wir setzen die darin festgestellten Mängel instand, unabhängig davon, von wem die Prüfung stammt.

Wie lange dauert es bis zum Termin? In der Regel 6 bis 8 Wochen Vorlaufzeit. In dringenden Fällen sprechen Sie uns direkt an, wir versuchen schneller zu reagieren.

Hilft RESIS-TEC auch bei allgemeinen Elektroproblemen im Haus? Nein. Wir sind auf Blitzschutz, Überspannungsschutz und die Prüfung elektrischer Anlagen spezialisiert. Bei Problemen mit der allgemeinen Hauselektrik wenden Sie sich an einen örtlichen Elektrobetrieb.

Wann sind Sie erreichbar? Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.

Persönliche Besuche bitte nur nach Terminvereinbarung unter 06154 628 9850.

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